Das Straf- bzw. Ermittlungsverfahren stellt für den Beschuldigten eine absolute Ausnahmesituation dar. Im Regelfall wird der Beschuldigte im Zuge des Ermittlungsverfahrens erstmalig mit den von der Staatsanwaltschaft formulierten Beschuldigungen konfrontiert. Dabei steht der staatliche Ermittlungsapparat mit Übermacht dem einzelnen Individuum gegenüber.
In dieser Situation ist eine anwaltliche Beratung und Verteidigung frühzeitig notwendig. Dabei scheuen wir nicht den Konflikt mit der Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden.
In strafrechtlichen Belangen treten wir für unsere Mandanten als Verteidiger, Nebenklägervertreter oder Zeugenbeistand auf.
Telefon: 02173 – 2870018
siegel@stohp-siegel.de
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